Information der Öffentlichkeit gem. Anhang V Teil 1 der Störfall-Verordnung
– Grundinformationen –
1. Betreiber und Betriebsbereich
Betreiber: DJS Düsseldorf Jet Service GbR
Frachtstraße 5
40474 Düsseldorf
Betriebsbereich: DJS Tanklager Flughafen Düsseldorf
Frachtstraße 5
40474 Düsseldorf
2. Betriebsbereich gemäß StörfallV und Anzeige
Das Tanklager der DJS Düsseldorf Jet Service GbR am Flughafen Düsseldorf unterliegt den Vorschriften der Störfall-Verordnung (StörfallV) und stellt aufgrund der gelagerten Produkte und Produktmengen einen Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 1 (1) der StörfallV dar.
Der zuständigen Behörde, Bezirksregierung Düsseldorf, wurde die Anzeige nach § 7 (1) StörfallV und das Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 (1) vorgelegt.
Die für den Betriebsbereich getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, um Störfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen, erfüllen die Anforderungen der StörfallV und entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik.
3. Tätigkeiten im Betriebsbereich
Die Produkte werden per Straßentankfahrzeug in das Tanklager angeliefert und in Festdachtanks gelagert. Die Auslagerung erfolgt in Flugfeldtankfahrzeuge zur Versorgung des Flughafens.
4. Gefährliche Stoffe im Betriebsbereich und deren wesentliche Gefahreneigenschaften
Im Betriebsbereich werden folgende gefährlichen Stoffe (Symbole gemäß GefahrstoffV) gelagert und umgeschlagen, die der StörfallV unterliegen:
5. Warnung der Bevölkerung und Verhalten im Gefahrfall
5.1 Warnung der Bevölkerung
Die Warnung der Bevölkerung im Gefahrfall erfolgt durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr, weiterhin durch Durchsagen im Rundfunk:
– WDR 2 (Antenne 99,2 MHz, Kabel 96,65 MHz)
– Antenne Düsseldorf (Antenne 104,2 MHz, Kabel 94,45 MHz)
Mögliche Gefahren bestehen durch
– Austritt von entzündbaren und wassergefährdenden Flüssigkeiten
– Geruchsbelästigung
– Brand mit den Folgeerscheinungen
– Ausbreitung von Rauchgasen
– Wärmestrahlung in die Umgebung
– verunreinigtes Löschwasser
5.2 Verhalten im Gefahrfall
– Im Gefahrfall vom Tanklager fernbleiben, Straßen und Wege für die Einsatzkräfte freihalten.
– Im Haus bleiben, Kinder ins Haus rufen, nicht im Freien aufhalten.
– Türen und Fenster möglichst dicht schließen, alle Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten.
– Anweisungen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr unbedingt Folge leisten.
– Kindern, älteren oder behinderten Personen helfen.
– Unmittelbare Nachbarn verständigen.
– Notrufverbindungen zu Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten nicht blockieren, außer man ist
selbst unmittelbar durch besondere Situationen wie Feuer oder Unfall gefährdet.
6. Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungssystem
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 (2) StörfallV durch die Überwachungsbehörde fand statt am 26./27.06.2019.
Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 (2) StörfallV und zum Überwachungssystem nach § 16 (1) StörfallV können eingeholt werden bei der Überwachungsbehörde:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 – Immissionsschutz und anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/475-0
Telefax: 0211/475-2790
Mail: Poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
7. Hinweis auf weitere Informationen
Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang von Umweltinformationen können eingeholt werden bei der Überwachungsbehörde:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 53 – Immissionsschutz und anlagenbezogener Umweltschutz
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 0211/475-0
Telefax: 0211/475-2790
Mail: Poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de
Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Torsten Wupper
DJS Düsseldorf Jet Service GbR