Tanklager Flughafen Düsseldorf
DJS Düsseldorf Jet Service GbR
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Information der Öffentlichkeit gem. Anhang V Teil 1 der Störfall-Verordnung
– Grundinformationen –
1. Betreiber und Betriebsbereich
DJS Düsseldorf Jet Service GbR Frachtstraße 5 40474 Düsseldorf
Betriebsbereich: DJS Tanklager Flughafen Düsseldorf Frachtstraße 5 40474 Düsseldorf
2. Betriebsbereich gemäß StörfallV und Anzeige
Das Tanklager der DJS Düsseldorf Jet Service GbR am Flughafen Düsseldorf unterliegt den Vorschriften der Störfall-Verordnung (StörfallV) und stellt aufgrund der gelagerten Produkte und Produktmengen einen Betriebsbereich der unteren Klasse gemäß § 1 (1) der StörfallV dar.
Der zuständigen Behörde, Bezirksregierung Düsseldorf, wurde die Anzeige nach § 7 (1) StörfallV und das Konzept zur Verhinderung von Störfällen nach § 8 (1) vorgelegt.
Die für den Betriebsbereich getroffenen Sicherheitsmaßnahmen, um Störfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen, erfüllen die Anforderungen der StörfallV und entsprechen dem Stand der Sicherheitstechnik.
Es findet ein regelmäßiger Austausch der Betriebsleitung und der Tanklagermitarbeiter mit der zuständigen Feuerwehr im Rahmen von Begehungen und Notfallübungen statt. Hierbei werden Gefahren ermittelt und es wird die Gefahrenabwehr insbesondere durch eine abgestimmte Vorgehensweise aller Beteiligten geübt und verbessert.
3. Tätigkeiten im Betriebsbereich
Das Produkt (Kerosin) wird im Straßentankwagen angeliefert. Nach einer umfangreichen Qualitätskontrolle erfolgt die Entladung durch Verpumpen über ein Filtersystem in das Tanklager.
Durch diese Maßnahmen wird sichergestellt, dass das Produkt in einwandfreiem Zustand in die Lagertanks gelangt.
Auch während der Lagerung finden regelmäßig umfangreiche Kontrollen zur Überprüfung des Produktes statt.
Die Auslagerung des Kerosins in unsere Flugfeldtankwagen erfolgt dann, erneut nach vorheriger Kontrolle der Produktqualität, wiederum durch ein Verpumpen über ein Filtersystem.
Die zahlreichen, regelmäßigen Qualitätskontrollen gewährleisten entsprechend internationaler Standards zu jeder Zeit die hohen Anforderungen unserer Kunden an das abgegebene Produkt und sind fester Bestandteil unseres Managementsystems.
4. Gefährliche Stoffe im Betriebsbereich und deren wesentliche Gefahreneigenschaften
Im Betriebsbereich werden folgende gefährlichen Stoffe (Symbole gemäß GefahrstoffV) gelagert und umgeschlagen, die der StörfallV unterliegen:
5. Warnung der Bevölkerung und Verhalten im Gefahrfall
5.1 Warnung der Bevölkerung
Die Warnung der Bevölkerung im Gefahrfall erfolgt durch Lautsprecherdurchsagen von Polizei und Feuerwehr, weiterhin durch Durchsagen im Rundfunk:
- WDR 2 (Antenne 99,2 MHz, Kabel 96,65 MHz)
- Antenne Düsseldorf (Antenne 104,2 MHz, Kabel 94,45 MHz)
Mögliche Gefahren bestehen durch
- Austritt von entzündbaren und wassergefährdenden Flüssigkeiten
- Geruchsbelästigung
- Brand mit den Folgeerscheinungen
- Ausbreitung von Rauchgasen
- Wärmestrahlung in die Umgebung
- verunreinigtes Löschwasser
5.2 Verhalten im Gefahrfall
- Im Gefahrfall vom Tanklager fernbleiben, Straßen und Wege für die Einsatzkräfte freihalten.
- Im Haus bleiben, Kinder ins Haus rufen, nicht im Freien aufhalten.
- Türen und Fenster möglichst dicht schließen, alle Lüftungs- und Klimaanlagen ausschalten.
- Anweisungen der Einsatzkräfte von Polizei und Feuerwehr unbedingt Folge leisten.
- Kindern, älteren oder behinderten Personen helfen.
- Unmittelbare Nachbarn verständigen.
- Notrufverbindungen zu Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten nicht blockieren, außer man ist selbst unmittelbar durch besondere Situationen wie Feuer oder Unfall gefährdet.
6. Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungssystem
Eine Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 (2) StörfallV findet regelmäßig durch die Überwachungsbehörde statt.
Ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung nach § 16 (2) StörfallV und zum Überwachungssystem nach § 16 (1) StörfallV können bei der Überwachungsbehörde eingeholt werden:
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 – Immissionsschutz und anlagenbezogener Umweltschutz Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Telefon: 0211/475-0 Telefax: 0211/475-2790 Mail: Poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
7. Hinweis auf weitere Informationen
Weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang von Umweltinformationen können eingeholt werden bei der Überwachungsbehörde:
Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 53 – Immissionsschutz und anlagenbezogener Umweltschutz Cecilienallee 2 40474 Düsseldorf Telefon: 0211/475-0 Telefax: 0211/475-2790 Mail: Poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de Internet: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de
Torsten Wupper DJS Düsseldorf Jet Service GbR
Letzter Bearbeitungsstand: 27.04.2023